Das Bergische | Der erste Schultag nach den Sommerferien ist geschafft und für viele Grundschulkinder gibt es eine wichtige Neuerung. Seit dem 1. August haben Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Ganztag. In den meisten Kommunen im Bergischen hat das zum Schulstart auch geklappt, es gibt aber Ausnahmen.













































